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Bedingungen und Verfahren für den Schulausschluss eines Kindes



Keiner mag gerne über solch eine Situation bzw. über solch ein Verfahren nachdenken.

Was wäre wenn es doch dazu käme?

Es erreichen mich Nachrichten, in denen über solche "Entscheidungen" der Schule berichtet wird.

Meine Herangehensweise ist die, das ich solche Situationen auf das "Gesetz" runterbreche und verbindlich werden lasse.

Hier schildere ich Ihnen sehr "fachlich" die Möglichkeiten für Eltern, wenn ihre Kinder betroffen seien sollten.


Wann kann ein Kind von der Schule ausgeschlossen werden?

 

Ein Schulausschluss ist eine ernste Maßnahme, die nur unter bestimmten Umständen ergriffen wird.

 

Dazu gehören:

 

• Schwerwiegende Verletzungen der Schulordnung, wie Gewaltanwendung, Drohungen oder Mobbing.

• Wiederholtes störendes Verhalten, das den Schulbetrieb erheblich beeinträchtigt.

• Illegale Aktivitäten, wie Drogenbesitz oder -konsum auf dem Schulgelände.

• Vandalismus oder Sachbeschädigung an Schuleigentum.

 

Verfahren für den Schulausschluss

 

Der Ausschluss eines Kindes von der Schule folgt einem festgelegten Verfahren, um sicherzustellen, dass die Rechte des Schülers gewahrt bleiben. Diese Schritte umfassen:

1. Vorläufige Suspendierung

 

In dringenden Fällen kann die Schulleitung eine vorläufige Suspendierung aussprechen, um sofort auf schwerwiegende Vorfälle zu reagieren. Dies gibt der Schule Zeit, den Vorfall zu untersuchen und eine fundierte Entscheidung zu treffen.

 

2. Untersuchung

 

Die Schule führt eine gründliche Untersuchung des Vorfalls durch. Dies beinhaltet das Sammeln von Aussagen von Zeugen, das Überprüfen von Beweisen und das Anhören des betroffenen Schülers.

 

3. Anhörung

 

Nach Abschluss der Untersuchung erhält der Schüler die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. In der Regel findet eine Anhörung statt, bei der auch die Eltern oder Erziehungsberechtigten anwesend sein dürfen.

 

4. Entscheidung

 

Basierend auf den Ergebnissen der Untersuchung und der Anhörung trifft die Schulleitung eine Entscheidung über den Schulausschluss. Dabei werden alle relevanten Faktoren berücksichtigt, einschließlich der Schwere des Vorfalls und der bisherigen Verhaltensauffälligkeiten des Schülers.

 

5. Mitteilung

 

Die Entscheidung über den Ausschluss wird schriftlich mitgeteilt. Die Mitteilung enthält die Gründe für den Ausschluss, das Datum des Inkrafttretens und die Dauer des Ausschlusses. Zudem werden die Rechte des Schülers und der Eltern erläutert, einschließlich des Rechts auf Einspruch.

 

Rechte und Einspruchsmöglichkeiten

 

Eltern und Schüler haben das Recht, gegen einen Schulausschluss Einspruch zu erheben.

Der Einspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist, die in der Mitteilung angegeben ist, schriftlich eingereicht werden.

Die Schule oder die zuständige Schulbehörde wird den Einspruch prüfen und eine endgültige Entscheidung treffen.

Ein Ausschluss von der Schule sollte immer das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Maßnahmen zur Disziplinierung und Verhaltensänderung ausgeschöpft sind.

Ziel ist es, eine sichere und förderliche Lernumgebung für alle Schüler zu gewährleisten.

 


Denken Sie bitte an ein Verlaufsprotokoll!

Das einzige, was im Gesamten unterstützt, sind die Aussagen und die Verlaufsprotokolle.

Zu beachten ist, wer insgesamt Entscheidungsträger ist und wer befugt ist, Entscheidungen zu treffen!

 

Wichtig: Bitte zum Wohle des Kindes! Ihres Kindes!