Definition:
Ein Nachteilsausgleich passt die äußeren Prüfungsbedingungen bei (selbst kurzfristigen) Leistungseinschränkungen z.B. mittels Zeitverlängerung und/oder verschiedener Hilfsmittel an.
Fachliche Anforderungen bleiben unbeeinflusst.
Aspekte, die zur Beachtung stehen:
Der Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) in Schulen in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist ein wichtiger Bestandteil, um Chancengleichheit im Bildungsbereich zu gewährleisten.
Hier sind einige Aspekte, die Sie beachten sollten:
1. Individuelle Förderung:
Schulen sind verpflichtet, individuelle Fördermaßnahmen zu entwickeln, die auf die speziellen Bedürfnisse ihres Kindes abgestimmt sind.
Achten Sie darauf, dass diese Maßnahmen regelmäßig überprüft und angepasst werden.
2. Dokumentation:
Es ist wichtig, dass die LRS deines Kindes offiziell dokumentiert wird.
Dies kann durch ein ärztliches Gutachten oder eine schulpsychologische Untersuchung geschehen.
Eine klare Dokumentation hilft, den Nachteilsausgleich zu beantragen und durchzusetzen.
3. Nachteilsausgleichsmaßnahmen:
Informieren Sie sich über die verschiedenen Formen des Nachteilsausgleichs, die in NRW zur Verfügung stehen.
Dazu gehören beispielsweise verlängerte Prüfungszeiten, die Nutzung von Hilfsmitteln wie Computer, Vorlesestifte oder Diktiergeräten sowie alternative Prüfungsformen.
4. Kommunikation mit der Schule:
Halten Sie einen offenen Dialog mit den Lehrkräften und der Schulleitung.
Es ist wichtig, dass alle Beteiligten über die Bedürfnisse deines Kindes informiert sind und gemeinsam an Lösungen arbeiten.
5. Rechte und Ansprüche:
Machen Sie sich mit den Rechten deines Kindes vertraut.
In NRW gibt es klare Richtlinien, die den Nachteilsausgleich regeln.
Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen, um sicherzustellen, dass Ihr Kind die Unterstützung erhält, die es benötigt.
6. Zusätzliche Unterstützung:
Überlegen Sie, ob externe Unterstützung, wie Nachhilfe oder spezielle Förderprogramme, sinnvoll sein könnte.
Diese können helfen, die LRS gezielt zu bearbeiten und das Selbstbewusstsein ihres Kindes zu stärken.
Indem Sie diese Punkte im Blick behalten, können Sie sicherstellen, dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält, um seine schulischen Herausforderungen zu meistern.
Wer hat Anspruch auf Nachteilsausgleich?
Ein Recht auf einen Nachteilsausgleich liegt u.a. begründet im Sozialgesetzbuch IX im § 126 und Artikel 3 des Grundgesetzes.
Mögliche Gestaltung des Nachteilsausgleichs
Warum erhält man einen Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich soll vorhandene Beeinträchtigungen bei der Erbringung einer schulischen (Prüfung) Leistung ausgleichen und somit den Nachweis vorhandener Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß dem Recht auf Chancengleichheit ermöglichen.
Nachteilsausgleich Zeugnis
Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt. Er steht jedoch in der Schülerakte.
Individuelle Unterstützung als LRS Nachteilsausgleich
Die individuelle Unterstützung LRS dient der Förderung des Lernenvermögens im Unterricht oder zu Hause zum Beispiel bei einer Lese-Rechtschreibschwäche.
Formen der individuellen Unterstützung:
Nachteilsausgleich vs Notenschutz
Der Nachteilsausgleich verändert die äußeren Rahmenbedingungen in Prüfungen, das Anforderungsniveau bleibt dabei unberührt. Die Gewährung folgt aus dem Gebot der Chancengleichheit.
GG
Art. 3 Abs. 3 Satz 2
Recht auf Chancengleichheit Grundgesetz
Beim Notenschutz werden für die Leistungsbeurteilung gezielt Teilbereiche ausgenommen. Das Recht auf Chancengleichheit rechtfertigt eine Änderung des Maßstabs der Leistungsbewertung, muss jedoch nicht regelmäßig umgesetzt werden.
Quelle: BVerwG, Urteil vom 29.07.2015 – 6 C 35.14 – [ECLI:DE:BVerwG:2015:290715U6C35.14.0]
LRS Nachteilsausgleich NRW
Der Nachteilsausgleich bietet Arbeitshilfen zur Veränderung der äußeren Lern- und Prüfungsbedingungen.
In Einzelfällen ist bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des Lesens und Rechtschreibens ein Ausgleich in Sek II möglich. Bedingung ist, dass bereits in Sek I eine Unterstützung gewährt und dokumentiert wurde.
Ablauf für die Gewährung eines Nachteilsausgleichs LRS:
In der Primarstufe erarbeiten die Lehrkräfte die Maßnahmen individuell und geben diese weiter an die Schulleitung. Nachfolgend berät die Klassenkonferenz in Abstimmung mit dem/der jeweiligen Schüler:in und den Eltern.
In strittigen Fällen kann der/ die Schulleiter:in die Untere Schulaufsichtsbehörde mit einbeziehen.
In der Sek I berät die Klassen- oder Stufenkonferenz in Abstimmung mit dem/der jeweiligen Schüler:in.
In der Sek II muss ein Antrag auf Nachteilsausgleich bei der Schulleitung erfolgen.
Bei Abiturprüfungen entscheidet die Oberste Schulaufsicht.
Wie lange gilt ein Nachteilsausgleich LRS in NRW?
Nachteilsausgleiche sind dynamisch und bedürfen der regelmäßigen Überprüfung.
In der Primarstufe soll jährlich ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden.
Wenn Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Andrea Berghaus